Grundsätzlich gelten für Gewinne aus Glücksspielen, zu denen auch Lotteriegewinne zählen, in Deutschland besondere steuerrechtliche Bestimmungen. In der Regel unterliegen solche Gewinne nicht der Steuer, sodass Sie üblicherweise keine Abzüge durch das Finanzamt zu erwarten haben.
Beim Hauptgewinn der GlücksSpirale greift diese steuerliche Sonderregelung allerdings nur, wenn Sie sich für die Sofortauszahlung der gesamten Gewinnsumme entscheiden. Wählen Sie stattdessen die monatliche Sofortrente in Höhe von 5.000 € mtl und den Sofortgewinn in Höhe von 1,2 Mio. € gilt diese Regelung hingegen nicht – die regelmäßigen Zahlungen der Sofortrente werden dann als wiederkehrendes Einkommen behandelt und können steuerpflichtig sein.