Eine Selbstsperre ist eine Maßnahme zum anbietergreifenden Spielerschutz, mit der Sie sich freiwillig vom Glücksspiel ausschließen können. Im Gegensatz zu einer einfachen Spielpause gilt eine Selbstsperre nicht nur bei Lottohelden Deutschland, sondern anbieterübergreifend für alle Glücksspielangebote mit deutscher Lizenz.
Wie funktioniert die Selbstsperre?
Eine anbieterübergreifende Sperre wird vom Regierungspräsidium Darmstadt verwaltet und im zentralen Spielersperrsystem OASIS erfasst. Gesperrte Personen dürfen während der Dauer der Sperre nicht an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen, die von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erlaubt und beaufsichtigt werden.
Ausnahmen:
Die Teilnahme bleibt weiterhin möglich an
- Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden,
- Lotterien in Form des Gewinnsparens, sowie
- bestimmten Pferdewetten (gemäß § 8 Absatz 2 Satz 2 Glücksspielstaatsvertrag 2021).
Dauer der Selbstsperre:
Eine Selbstsperre gilt für eine Mindestdauer von drei Monaten. Während dieser Zeit kann sie nicht aufgehoben oder verkürzt werden.
Wichtig:
Nach Ablauf der Sperrfrist bleibt der Eintrag im OASIS-System bestehen, bis Sie eine Aufhebung der Sperre beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragen.
Den entsprechenden Antrag auf Selbstsperre können Sie über ein Online-Formular auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt starten, indem Sie hier klicken.