Eine Fremdsperre ist – ähnlich wie eine anbieterübergreifende Selbstsperre – eine Sperre, die zentral vom Regierungspräsidium in Darmstadt im Spielersperrsystem OASIS verwaltet wird. Sie gilt für alle Glücksspielanbieter, die von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erlaubt und beaufsichtigt werden.
Der entscheidende Unterschied zur Selbstsperre besteht darin, dass eine Fremdsperre nicht von Ihnen selbst, sondern von einer dritten Person für Sie beantragt wird. Ziel ist es, Spielerinnen und Spieler zu schützen, bei denen Anzeichen für ein problematisches oder gefährdetes Spielverhalten bestehen.
Eine Fremdsperre kann zum Beispiel von Veranstaltern oder Vermittlern von Glücksspielen angeregt werden, wenn diese aufgrund ihres Eindrucks und der Wahrnehmung Ihres Spielverhaltens Auffälligkeiten erkennen. Eine Eintragung darf jedoch erst erfolgen, nachdem Sie als betroffene Person hierzu befragt wurden.
Darüber hinaus können auch andere Dritte – etwa Verwandte, Partnerinnen oder Partner oder volljährige Kinder – eine Eintragung in das Spielersperrsystem OASIS anregen. Auch in diesen Fällen werden Sie selbstverständlich zunächst einbezogen und befragt, bevor eine Sperre tatsächlich eingetragen wird.
Typische Gründe, eine Fremdsperre in Betracht zu ziehen, können zum Beispiel sein:
- eine erkennbare Spielsuchtgefährdung,
- eine bestehende oder drohende Überschuldung,
- Spieleinsätze, die das Einkommen oder Vermögen der spielenden Person deutlich übersteigen,
- oder der Umstand, dass die spielende Person ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt.
Eine Fremdsperre ist damit ein wichtiges Instrument des Spielerschutzes und soll helfen, gesundheitliche und finanzielle Schäden frühzeitig zu begrenzen. Einen entsprechenden Antrag auf Fremdsperre können Sie über ein Online-Formular auf der Website des Regierungspräsidums Darmstadt starten, indem Sie hier klicken.