Seit dem 1. Juli 2021 ist ausschließlich das Regierungspräsidium Darmstadt für die Aufhebung von Spielersperren im Spielersperrsystem OASIS zuständig (gemäß Glücksspielstaatsvertrag 2021).
Dabei sind folgende Fristen zu beachten:
- Selbstsperre: Ein Antrag zur Aufhebung kann erst nach Ablauf der von Ihnen gewählten Mindestdauer gestellt werden.
- Fremdsperre: Die Aufhebung kann frühestens nach Ablauf eines Jahres beantragt werden.
Anträge, die vor Ablauf der Mindestdauer (Selbstsperre) bzw. vor Ablauf eines Jahres (Fremdsperre) eingereicht werden, werden nicht bearbeitet und sind unwirksam. Solche Anträge müssen nach Erreichen der Frist neu gestellt werden – eine automatische Bearbeitung nach Ablauf der Sperrzeit erfolgt nicht.
Wird keine Aufhebung beantragt, bleibt die Sperre dauerhaft bestehen.
Sie können jederzeit nach Ablauf der Frist über die Website des Regierungspräsidiums Darmstadt die Aufhebung der Sperre beantragen, indem Sie hier klicken.