Wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr an Glücksspielen teilnehmen möchten, können Sie eine anbieterübergreifende Selbstsperre einrichten. Diese Sperre schützt Sie zuverlässig, da sie für alle Glücksspielanbieter mit deutscher Lizenz gilt.
Verwaltung der Selbstsperre:
Eine anbieterübergreifende Selbstsperre wird vom Regierungspräsidium Darmstadt im Spielersperrsystem OASIS verwaltet. Gesperrte Personen dürfen während der Dauer der Sperre nicht an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen, die von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erlaubt und beaufsichtigt werden.
Ausnahmen:
Die Teilnahme bleibt weiterhin möglich an
- Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden,
- Lotterien in Form des Gewinnsparens, und
- bestimmten Pferdewetten (gemäß § 8 Absatz 2 Satz 2 Glücksspielstaatsvertrag 2021).
Dauer der Sperre:
Eine anbieterübergreifende Selbstsperre gilt für eine Mindestdauer von drei Monaten. Während dieser Zeit kann sie nicht aufgehoben oder verkürzt werden.
So beantragen Sie die Selbstsperre:
Den entsprechenden Antrag auf Selbstsperre können Sie direkt über die Website des Regierungspräsidiums Darmstadt stellen. Den Antrag können Sie direkt hier starten.
Nach der erfolgreichen Einrichtung Ihrer Sperre werden Ihre Daten im OASIS-Spielersperrsystem hinterlegt und von allen in Deutschland lizenzierten Glücksspielanbietern automatisch berücksichtigt.
Diese Maßnahme dient Ihrem Schutz und Wohlbefinden und hilft, einen bewussten und sicheren Umgang mit Glücksspielangeboten zu fördern.